1. Allgemeines
Wir arbeiten ausschließlich aufgrund unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Lieferanten und Abnehmer sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. monstertyres.com ist der geschützte Markenname für den Entsorgungsbereich der Fa Eckehard Wolf, die eine Einzelfirma ist und wird hier im Text stellvertretend für den Firmennamen verwendet.
2. Art und Umfang der Leistung
monstertyres.com verpflichtet sich, die vertraglich zu erbringende Leistung sach- und fachgerecht auszuführen. Die Entsorgungsarbeiten werden grundsätzlich an normalen Arbeitstagen durchgeführt. Abweichungen hiervon bedürfen besonderer schriftlicher Vereinbarungen
Personal / Gefahrübergang bei Dienstleistungen
3. Für Entsorgungsarbeiten übernimmt der Auftraggeber das Haftungsrisiko bis zum vollständigen Verladen der Ware. monstertyres.com stellt die erforderlichen Arbeitskräfte nur erfüllungshalber für den Auftraggeber zur Verfügung, soweit dies zur Abholung von Altmaterial erforderlich ist. Es wird nur fachlich geeignetes und zuverlässiges Personal eingesetzt. Gefahrübergang und damit Haftungsübernahme auf monstertyres.com für die in Empfang genommenen Waren beginnt erst mit dem vollständigen und ordnungsgemäßen Verladen und Sichern der Ware auf dem Fahrzeug.
4.Entsorgungsvertrag
Der Vertrag ist von dem Zeitpunkt an verbindlich, zu dem monstertyres.com den schriftlichen Auftrag erhält. Wir können den Auftrag erfüllen, wenn die Ware innerhalb von 4 Wochen ab Datum der Auftragserteilung abgeholt wird. Wird die vereinbarte Ware vom Auftraggeber am Abholtag nicht an uns übergeben, so sind wir berechtigt, die vereinbarte Menge an Reifen mit 1,-€/Stück zu berechnen. Nebenabreden, Vorbehalte, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung beider Vertragspartner.
5. Lieferung von Waren
Unsere Preise sind Abholpreise. Wir liefern ausschließlich EXW dem jeweils bestimmten Lager. Damit geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald wir die Ware dem mit der Ausführung der Versendung Beauftragtem übergeben haben. Wenn nichts anderes vereinbart ist, trägt der Kunde die Kosten der Versendung. Ein fester Liefertermin ist nur verbindlich vereinbart, wenn er in der Auftragsbestätigung schriftlich zugesagt ist. Soweit wir Reifen, egal welcher Art, mit eigenem LKW abholen, gelten die Reifen mit der Beladung auf dem LKW als zugestellt und gehen in unser Eigentum über.
6. Verkaufspreise
Bei Geschäften mit Verbrauchern gelten die Preise des Tages des Vertragsschlusses. Liegt zwischen Vertragsschluss und Lieferung ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten, sind wir berechtigt, Preiserhöhungen weiterzugeben, vor allem solche die sich aus der Erhöhung unserer Einkaufspreise (einschließlich der Transportkosten) oder unserer Lohnkosten ergeben. Bei Geschäften mit Unternehmern sind wir bei wesentlichen Kostenerhöhungen bis zum Tag der Lieferung berechtigt, über eine Preiserhöhung zu verhandeln, insbesondere wenn es sich um Material-, Transport- oder Lohnkostenerhöhungen handelt. Das Recht auf Preiserhöhung besteht nicht, wenn Lieferverzögerungen nachweislich allein in unserem Verantwortungsbereich liegen. Alle Preise an Unternehmer verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
7. Preisgestaltung bei Entsorgung
Soweit ein Festpreis vereinbart ist, gilt dieser als Grundlage der Abrechnung. Soweit ein variabler Preis vereinbart worden ist, gelten die Preise für Gutschriften und Belastungen unserer jeweils aktuellen Übernahmebedingungen als verbindlich. Gutschriften werden für Reifen gegeben, die unter Marktbedingungen unter Berücksichtigung der Sortiments- und Absatzpolitik der monstertyres.com handelbar sind. Belastungen ergeben sich für Reifen, die von uns an Verwerter weitergegeben werden. Die Preise hierfür werden den wechselnden Marktbedingungen ständig angepasst und können täglich geändert werden.
Die Einschätzung und Zuordnung der Ware obliegt der monstertyres.com. Die angegebenen Maximalpreise geben immer Durchschnittspreise für die Übernahme einer kompletten Lieferung an und beziehen sich nicht auf den Preis für die Belastungen (Reifenschrott).
Es gilt immer die mit dem Lieferanten der Ware gemeinschaftlich festgestellte Stückzahl als Grundlage der Abrechnung. Wenn der Lieferant die Feststellung der Stückzahl an uns abtritt, z.B.durch Abwesenheit beim Beladen, dann gilt die festgestellte Stückzahl der monstertyres.com als verbindlich. Kommt es beim Beladen zu unterschiedlichen Zählergebnissen dann gilt unser Zählergebnis als verbindlich, es sei denn, der Lieferant hat alle angebotene Ware vor Beladung übersichtlich aufgestellt so das sie nachvollziehbar von beiden Parteien gezählt und so Übereinkunft erzielt werden kann.
Alle Preise an Unternehmer verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
8. Zahlung
Sämtliche Zahlungen sind bei Lieferung / Leistungserbringung sofort ohne Abzug fällig. Mahnkosten können je Mahnung in Höhe von 10,00 EURO angesetzt werden. Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Wir sind jederzeit berechtigt, unsere Forderungen abzutreten. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, ein Inkassobüro mit der Eintreibung der Forderungen zu beauftragen.
Eigentumsvorbehalt
9. Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Bei Geschäften mit Unternehmern gilt dieser Eigentumsvorbehalt auch bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns erfüllt sind. Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, soweit es sich um Verträge mit Unternehmern handelt. Bei Geschäften mit Verbrauchern gilt die Rücknahme als Rücktritt vom Vertrag.
Für Geschäfte mit Unternehmern gelten folgende weitere Bestimmungen:
Unser Kunde ist zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsbetrieb berechtigt, jedoch nicht zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Die aus der Veräußerung der Vorbehaltsware gegenüber seinem Geschäftspartner entstehenden Forderungen tritt unser Kunde bereits jetzt an uns ab, im
Weiterverarbeitungsfall einschließlich des Veredelungsanteils. Wir werden die Abtretung nicht offen legen, es sei denn, unser Kunde ist mit einer fälligen Forderung mindestens zwei Wochen in Verzug oder er hat eine uns erteilte Einziehungsermächtigung widerrufen. In diesen Fällen verpflichtet sich der Kunde, seinen Geschäftspartnern die uns erteilte Abtretung von sich aus anzuzeigen und uns unverzüglich seine vollständige Debitorenliste vorzulegen. Zur Feststellung der Namen und Anschriften der Geschäftspartner unseres Kunden haben wir in diesem Fall das Recht
auf Einsichtnahme in seine Bücher. Erfüllt unser Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen trotz Mahnung nicht, sind wir berechtigt, die gelieferte Ware, montiert oder unmontiert, jederzeit wieder in Besitz zu nehmen. Unser Kunde räumt uns ausdrücklich das Recht ein, unsere Vorbehaltsware an jedem Ort zu übernehmen, wir sind auch zur Demontage berechtigt. Der jeweilige
Besitzer der Ware ist von unserem Kunden unwiderruflich ermächtigt, die Ware an uns herauszugeben.
Unser Kunde ist nur solange zum Besitz der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware berechtigt, bis wir von dem vorbehaltenen Eigentum Gebrauch machen. Bei Rücknahme von Vorbehaltsware erteilen wir Gutschrift in Höhe des Tageswertes.
10. Sachmängelhaftung
Bei Geschäften mit Verbrauchern haften wir im Rahmen der nachfolgenden Bedingungen für Sachmängel auf die Dauer von zwei Jahren. Bei Geschäften mit Unternehmern haften wir für Sachmängel für sämtliche Waren auf die Dauer eines Jahres. Bei Sachmängelansprüchen auf Schadenersatz auf Grund grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Handlungen oder wegen der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit haften wir stets auf die Dauer von zwei Jahren. Die Fristen für die Sachmängel berechnen sich jeweils ab Ablieferung der Ware an unseren Kunden. Bei Ablehnung des Sachmängelanspruchs werden wir die beanstandete Ware auf unsere Kosten an den Kunden zurücksenden, wenn er das innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Ablehnung verlangt.
Mängel sollen nach Möglichkeit kurzfristig gerügt werden. Bei Geschäften mit Verbrauchern beträgt die Rügefrist für offensichtliche Mängel 1 Jahr ab Ablieferung. Bei Geschäften mit Unternehmern müssen offensichtliche Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung (Eingang beim Kunden) schriftlich gerügt werden, nicht offensichtliche Mängel spätestens 1 Jahr ab Lieferung. Bei Nichteinhaltung dieser Rügefristen sind sämtliche Ansprüche wegen Sachmängel gegen uns ausgeschlossen.
Bei Geschäften mit Verbrauchern gilt ferner:
Der Kunde kann nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Dem Kunden wird ausdrücklich das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit oder Verweigerung der Mängelbeseitigung oder der Ersatzlieferung nach seiner Wahl Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Vertrag zu erklären.
Bei Geschäften mit Unternehmern gelten folgende Bestimmungen:
Der Anspruch des Unternehmers ist auf Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache beschränkt. Wir haben das Recht, zwischen Beseitigung des Mangels und Lieferung einer mangelfreien Sache zu wählen. Sollten zwei Versuche der Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache fehlschlagen, hat der Kunde das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachen des Vertrags zu erklären. Wir sind berechtigt, bei Ersatzlieferung oder Rücktritt eine dem Abnutzungsgrad des reklamierten Objektes entsprechenden Wertersatz zu verlangen bzw. eine entsprechend geringere Zahlung zu leisten.
Ansprüche wegen Sachmängel sind gegen uns ausgeschlossen, wenn Mängel, Beeinträchtigungen oder Schäden ursächlich darauf zurückzuführen sind, daß a) die von uns gelieferte Ware von anderen repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurde; b) die Fabriknummer, das Fabrikationszeichen oder sonst auf der Ware dauerhaft angebrachte Zeichen nicht mehr vorhanden oder verändert, insbesondere unkenntlich gemacht worden sind; c) bei Reifen der vorgeschriebene Luftdruck nachweislich nicht eingehalten wurde; d) Reifen einer vorschriftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt waren, insbesondere durch Überschreiten der für die Reifengröße und Reifenart zulässigen Belastung und der zugeordneten Fahrgeschwindigkeit; e) Reifen nach Montage durch unrichtige Radstellung schadhaft wurden oder durch andere Störungen im Radlauf (z.B. dynamische Unwucht) in ihrer Leistung beeinträchtigt wurden; f) Reifen auf einer ihnen nicht zugeordneten, nicht lehrenhaltigen, rostigen oder sonst mangelhaften Felge montiert werden; g) Reifen durch äußere Einwirkungen oder mechanische Verletzung schadhaft geworden oder Erhitzung ausgesetzt worden sind; g) Reifen durch äußere Einwirkung oder mechanische Verletzung schadhaft geworden oder Erhitzung ausgesetzt worden sind; h) bei einem Radwechsel die Radmuttern oder Schrauben nicht nach 50 km Fahrstrecke nachgezogen wurden, vorausgesetzt, wir haben unseren Kunden bei Lieferung auf diese Notwendigkeit hingewiesen; i) Reifen vor der Montage vom Kunden oder von ihm beauftragten Dritten im Freien gelagert wurden; j) natürlicher Verschleiß oder Beschädigung der Ware vorliegen, die auf unsachgemäße Behandlung oder Unfall zurückzuführen sind; k) Reifen bei Tube-Type-Ausführungen mit gebrauchten Schläuchen /Wulstbändern, bei Tubeless-Ausführungen ohne Ventilauswechslung (Pkw-Reifen) oder ohne neuen Dichtungsring (Lkw/Schulterreifen) durch den Kunden oder Dritte montiert wurden. Bei berechtigter Sachmängelrüge tragen wir sämtliche im Zusammenhang mit der Abwicklung der Mängelansprüche entstehenden Aufwendungen.
Im Falle der Weiterveräußerung einer neu hergestellten Ware durch einen Unternehmer an einen Verbraucher finden die vorstehenden Regelungen keine Anwendung, wenn der Unternehmer die Ware infolge ihrer Mangelhaftigkeit zurücknehmen musste oder der Verbraucher den Kaufpreis gemindert hat. Sämtliche gebrauchte Waren verkaufen wir nur zum Export und daher unter Ausschluss jeder Gewährleistung. Auch für den Fall das die Ware an eine inländische Anschrift geliefert wird, geschieht dies nur weil sich der Verkäufer zur Ausfuhr verpflichtet.
11. Gewährleistung bei Dienstleistungen
Mängel müssen unverzüglich nach Beendigung der Abholarbeiten gerügt werden. Sie können nur innerhalb von längstens 2 Tagen nach Beendigung der beanstandeten Arbeiten berücksichtigt werden.
12. Haftung und Haftungsbegrenzung
Ist der Auftraggeber Kaufmann, haften wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren leitenden Angestellten verursacht werden. Beruht die Verursachung auf einfacher Fahrlässigkeit, haftet monstertyres.com dem Grunde nach nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt sind. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Ist der Auftraggeber Nichtkaufmann, haften wir auch für Schäden, die ihre sonstigen Erfüllungsgehilfen verursachen. Obliegt monstertyres.com ausnahmsweise eine Haftung im Bereich der einfachen Fahrlässigkeit, so ist ihre Haftung der Höhe nach auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt, der folgenden Haftungshöchstsummen entspricht:
€ 2.000.000.- für Personenschäden
€ 2.000.000.- für Umweltschäden
€ 500.000.- für Sachschäden je Schadensfall
€ 100.000.- für reine Vermögensschäden
€ 30.000.- für Bearbeitungsschäden
Nicht ersatzfähig sind in diesem Bereich folglich alle atypischen, nicht voraussehbaren Schäden. Dazu zählen insbesondere Schäden, die mit der Dienstleistung von monstertyres.com in keinem Zusammenhang stehen, wie z.B. bei Bedienung von Fenstereinrichtungen oder bei der Bedienung und Betreuung von Maschinen, Kesseln, Heizvorrichtungen, elektrische Anlagen o.ä..
Haftungsbegrenzung oder Haftungsausschluß gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und, falls und soweit wir nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes in Anspruch genommen werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftpflichtansprüche unverzüglich schriftlich geltend zu machen.
Es gelten dessen unbeschadet die gesetzlichen Bestimmungen.
13. Telefonische oder mündliche Absprachen
Telefonische oder mündliche Absprachen sollen unverzüglich schriftlich bestätigt werden.
14. Ausführung durch andere Unternehmen
monstertyres.com ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen anderer Unternehmen zu bedienen.
15. Rechtsnachfolge
Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf die persönlichen Belange des Auftraggebers abgestellt war. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderung im Bereich der monstertyres.com wird der Vertrag nicht berührt.
16. Geltendes Recht, Gerichtsstand, salvatorische Klausel
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Geschäften mit Unternehmern ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand unser Firmensitz. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt das die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.